Energieausweis.

Energiebilanz auf einen Blick.

Energieausweis
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Energieausweis ist verpflichtend bei Neuvermietung und Verkauf von Immobilien. Nicht nur deshalb sind die Energieeinsparverordnung und der Energieausweis für Hauseigentümer von Interesse, Sie geben auch einen Anstoß Energie und damit Geld einzusparen. Je nach Anzahl der Wohneinheiten und Alter des Gebäudes benötigt man den bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis. Von uns erstellte Energieausweise tragen die DiBt-Registriernummer nach der aktuellen Energieeinsparverordnung und gelten 10 Jahre.

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Der Bedarfsausweis

Beim bedarfsorientiertem Ausweis wird die Energieeffizienz durch die Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs eines Gebäudes für Heizung, Warmwasseraufbereitung und Lüftung berechnet. Dabei wird die Art der Gebäudehülle berücksichtigt, wie Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach, verwendete Baumaterialien und Bauweise.

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Der Verbrauchsausweis

Hier wird die Energieeffizienz aus der in den letzten drei Jahren tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt. Diese kann aber stark variieren, da sie von den Bewohnern und ihrem Verhalten beeinflußt wird und nicht nur vom Zustand des Gebäudes. Leben Familien mit Kindern in einem Haus ergibt sich ein anderer Energieverbrauch als bei berufstätigen Singles.